Ausnahme von der Schiffsmelde-/reinigungspflicht
26.11.2025 - Für immatrikulierte Schiffe auf Zentralschweizer Gewässern gilt bei einem Gewässerwechsel seit August 2024 eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht (Bootsmelde- und Bootsreinigungspflicht).
Wie uns Ende November auf entsprechende Nachfrage vom Kant. Amt für Gewässer bestätigt wurde, gibt es jedoch seit Juni 2025 eine Ausnahme für Schiffe, welche zwischen den beiden Gewässern Zürichsee (inkl. Limmat) und Sihlsee gewechselt werden. Hier ist keine Meldung mehr erforderlich.
Da zwischen diesen beiden Seen ein regelmässiger Wasseraustausch zur Stromproduktion über die Druckleitung des Etzelwerks stattfindet, werden diese als ein Gewässersystem betrachtet.