Bootsmotoren mit 8 PS (6 kW) ab 1. April 2017 zugelassen!

09.03.2017 - Auf dem Sihl-, Wägitaler- und Lauerzersee dürfen ab 1. April 2017 Schiffsmotoren mit einer maximalen Leistung von 8 PS (6 kW) anstelle der heutigen 6 PS (4.5 kW) eingesetzt werden.

Das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt vom 25. Oktober 1979 wurde wie folgt geändert:

§ 9 Abs. 1
Boote mit Motoren über 6 Kilowatt Leistung dürfen auf dem Sihl-, dem Wägitaler- und dem Lauerzersee nicht in Verkehr gebracht werden.

Mit publiziertem Schreiben vom 9. März 2017 hat das Verkehrsamt Schwyz (Schiffsinspektorat) über das Vorgehen für die Zulassung (Umrüstung) informiert.
Mehr Infos:
www.sz.ch


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