Sihlsee-Regeln

02.07.2019 - Die «Sihlsee Regeln» wurden durch den Seerettungsdienst Sihlsee (SRDS) mit Unterstützung der Kantonspolizei Schwyz auf Basis der Binnenschifffahrtsverordnung (BSV), der Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern, erstellt.

Die Ausführungen gelten speziell für den Sihlsee, auf dem Schiffsmotoren mit maximal 5.9 kW bzw. 8 PS Leistung (bewilligte Ausnahmen) zugelassen sind und weder Kursschiffe, Güterschiffe noch Berufsfischer verkehren.

Die aufgeführten Bestimmungen sind verbindlich, jedoch keineswegs abschliessend. Sie geben auszugsweise einen Überblick über wichtige Verhaltensregeln.

Der Seerettungsdienst Sihlsee wünscht allen einen unbeschwerten Aufenthalt auf dem Sihlsee und bedankt sich für gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz unter den Seebenützern.
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