Bootsmotoren mit 8 PS (6 kW) ab 1. April 2017 zugelassen!
09.03.2017 - Auf dem Sihl-, Wägitaler- und Lauerzersee dürfen ab 1. April 2017 Schiffsmotoren mit einer maximalen Leistung von 8 PS (6 kW) anstelle der heutigen 6 PS (4.5 kW) eingesetzt werden.
Das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt vom 25. Oktober 1979 wurde wie folgt geändert:
§ 9 Abs. 1
Boote mit Motoren über 6 Kilowatt Leistung dürfen auf dem Sihl-, dem Wägitaler- und dem Lauerzersee nicht in Verkehr gebracht werden.
Mit publiziertem Schreiben vom 9. März 2017 hat das Verkehrsamt Schwyz (Schiffsinspektorat) über das Vorgehen für die Zulassung (Umrüstung) informiert.