82. Generalversammlung des FVE vom 5. März 2022

18.12.2021 - Die Corona-Pandemie prägt weiterhin unser Leben und eine neue mutierte Virusvariante schafft zusätzliche Unsicherheiten. Es ist leider zu befürchten, dass sich die Situation bis Anfang März 2022 nicht wesentlich verbessern wird.

Die Vorbereitung der Generalversammlung benötigt eine längere Vorlaufzeit. Der Vorstand hat deshalb an seiner Sitzung vom 15. Dezember entschieden, nach 2021 auch die ordentliche Generalversammlung 2022 in schriftlicher Form durchzuführen.

Die Legitimation ist mit Art. 27 der Covid-19-Verordnung 3 vom 19. Juni 2020 des Bundesrates gegeben. Demnach können die Veranstalter von Versammlungen von Gesellschaften (inkl. Vereine) ungeachtet der voraussichtlichen Anzahl Teilnehmerinnen und Teilnehmer anordnen, dass diese ihre Rechte ausschliesslich auf schriftlichem Wege oder in elektronischer Form wahrnehmen können. Die Gültigkeit dieser Massnahme wurde bis längstens Ende 2023 verlängert.
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