Einwasserungsverbot für ausserkantonale und ausländische Schiffe
11.07.2024 - Am 28. Mai 2024 hat der Regierungsrat des Kantons Schwyz beschlossen, dass per 1. Juni 2024 die Einwasserung von Schiffen in den Lauerzer-, Sihl-, Wägitalersee und den im Kanton Schwyz gelegenen Teil des Zugersees eingeschränkt wird. Betroffen von dieser Einschränkung sind ausserkantonal oder im Ausland immatrikulierte Schiffe.
Mit dieser Einschränkung reagiert der Kanton Schwyz auf die akute Gefahr, dass mit Schiffseinwasserungen invasive gebietsfremde Organismen, wie z.B. die Quaqqamuschel, aus anderen Seen in die Schwyzer Gewässer eingeschleppt werden.
Diese Einwasserungseinschränkung ist als Verschärfung zur geltenden Reinigungspflicht aller gewässerwechselnden Schiffe zu verstehen und gilt vorerst für ein Jahr. Für Schiffe mit Schwyzer Kennzeichen ändert sich nichts. Für diese gilt bei einem Gewässerwechsel weiterhin die Reinigungspflicht.
Die Besitzer von privaten und öffentlich zugänglichen Wasserungsstellen wurden vom Kanton angewiesen, den freien Zugang zur Wasserungsstelle zu versperren, so dass einem unbeaufsichtigten Einwassern vorgebeugt werden kann.
Mit der Installation einer abschliessbaren Kette beim Zugang seiner Einwasserungsstelle im Chalch ist der Fischereiverein Einsiedeln dieser Weisung nachgekommen.
Wir danken für das Verständnis.