Schiffsmelde-/reinigungspflicht für immatrikulierte Schiffe auf zentralschweizer Gewässern
07.08.2024 - Um die Ausbreitung invasiver Neobiota zu stoppen, müssen alle ihren Beitrag leisten und in der Schifffahrt, beim Fischen, Surfen u.ä. wichtige Verhaltensregeln beachten!
Für Schiffe mit Kontrollschild gilt beim Gewässerwechsel eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht!
Ab 7. August 2024 steht auf der Homepage der Umweltfachstellen Zentralschweiz eine gemeinsame kantonsübergreifende elektronische Meldeplattform zur Verfügung. Ein Gewässerwechsel mit einem Schiff muss vorab über diese Plattform gemeldet werden. Anschliessend ist das Schiff durch eine autorisierte Reinigungsstelle (z.B. eine Werft) fachgerecht reinigen zu lassen.
Achtung: Zusatzinformation Kanton Schwyz!
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Im Lauerzer-, Wägitaler-, Sihl- und Zugersee gilt seit 1. Juni 2024 ein Verbot für das Einwassern von Schiffen ohne SZ-Kennzeichen.