Einwasserungsrampe Chalch

Der Fischereiverein Einsiedeln besitzt im Chalch, Gross eine Rampe (Slipstelle) für das Ein- und Auswassern von Schiffen. Diese kann sowohl von Vereinsmitgliedern des FVE als auch von Drittpersonen gegen Bezahlung einer Benützungsgebühr benützt werden.

Bei Interesse melden Sie sich bitte telefonisch an unseren Präsidenten Daniel von Burg:
Telefon: 078 797 37 66 oder per Mail an %prv7aer9sih)deu2ntv+@sd#ihg6lsm/eer4fik#scg(hes1n.t+cht

Betriebsvorschriften
a) Die Slipanlage darf täglich von 07:00 – 22:00, jedoch ausschliesslich bei Tageslicht benützt werden.
b) Die Benützung erfolgt auf eigene Gefahr. Der FVE lehnt jegliche Haftung ab.
c) Mängel oder Beschädigungen an der Anlage sind sofort dem Vorstand des FVE zu melden.
   

Tarifordnung
Preise für einmaliges Ein- oder Auswassern:
a) Für Vereinsmitglieder des FVE: CHF 10.00
b) Für Nichtvereinsmitglieder: CHF 20.00
c) Für gewerbliche Nutzer: CHF 15.00

Mit regelmässigen Benützern der Slipstelle wird einmalig eine Benützungsvereinbarung abge-
schlossen: Benuetzungsvereinbarung

Einmalige Benützer können die Benützungsgebühr via
Twint bezahlen. Der zu scannende QR-Code befindet sich links neben der Barriere am Vereinsgebäude.
Wir bitten um eine vorgängige telefonische Avisierung an unseren Präsidenten Daniel von Burg (Kontaktdaten s. oben). Die Barrieren werden danach via Fernzugriff geöffnet.
 

   
Achtung: Für immatrikulierte Schiffe auf Zentralschweizer Gewässern gilt bei einem Gewässerwechsel eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht (Bootsmelde- und Bootsreinigungspflicht).
Davon ausgenommen sind seit Juni 2025 Wechsel zwischen den beiden Gewässern Zürichsee (inkl. Limmat) und Sihlsee. Diese Seen werden als ein Gewässersystem betrachtet, da zwischen ihnen ein regelmässiger Wasseraustausch zur Stromproduktion (Etzelwerk) stattfindet.
Bei allen anderen Gewässerwechseln müssen die Schiffe bei einer anerkannten Reinigungsstelle gereinigt werden und die Bootsführer erhalten von dieser einen entsprechenden Nachweis für die fachgerechte Reinigung. Der Nachweis muss stets auf dem Boot mitgeführt und bei einer allfälligen Kontrolle durch die Seepolizei vorgewiesen werden können.

Der Reinigungsnachweis ist dem FVE vor der Einwasserung zwecks Kontrolle einzureichen!
Der FVE schliesst jegliche Haftung bei einem diesbezüglichen Versäumnis durch die Benützer aus.

Wir weisen darauf hin, dass das Areal im Chalch mit Kameras überwacht wird!
     
     
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